Stellungnahme des BDL Next Konsortiums zur geplanten Reform des Stromsteuergesetzes
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 23.07.2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes veröffentlicht. Insbesondere soll damit den Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität und der Stromspeicherung Rechnung getragen werden. Für den flächendeckenden Erfolg von Vehicle-to-Grid bräuchte es laut Auffassung des Konsortiums jedoch weitere Anpassungen.

Die Konsortialpartner begrüßen die Erweiterung des Stromspeicherbegriffs sowie die geschaffene Rechtssicherheit bzgl. des Versorgerstatus für bidirektionales Laden. Problematisch sehen sie jedoch den expliziten Ausschluss von V2G-Anwendungen von jeglichen Entlastungen bei der Stromsteuer. Der im Fahrzeug zwischengespeicherte Strom unterliegt damit weiterhin zwei Mal der Versteuerung: Sowohl bei der Zwischenspeicherung als auch beim Letztverbrauch durch Dritte. Die Steuererhebung auf zwischengespeicherten Netzstrom führt zu einer signifikanten Belastung bei einer Beteiligung der Fahrzeuge an den Strombörsen sowie bei der Bereitstellung von Systemdienstleistungen. Dadurch bleiben wichtige Flexibilitätspotenziale für das Energiesystem ungenutzt, was in der Konsequenz die Kosten der Energiewende in die Höhe treibt. Die in der Gesetzesbegründung vorgetragenen Bedenken zur sicheren Abgrenzung von Fahrstrom und rückgespeistem Strom sowie der Ansatz über die juristische Einordnung der Ladesäule als Letztverbraucher Vereinfachungen zu schaffen, sind zwar nachvollziehbar, verkennen jedoch, dass mittlerweile regulatorische Instrumente und technische Lösungen für diese Problematik existieren.
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